Das Schulobstprogramm der EU
Die Europäische Union stellt seit Herbst 2009 insgesamt 90 Millionen Euro jährlich für die Durchführung von Schulobstprogrammen zur Verfügung. Deutschland hat Anspruch auf ca. 20 Millionen Euro aus diesem Topf. Grundlage zur Durchführung in Deutschland bildet das deutsche Schulobstgesetz (SchulObG). Für die Umsetzung sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Start in sechs Bundesländern
Trotz schwieriger Haushaltslage bereiten sich nach dem Saarland fünf weitere Bundesländer auf den Start des EU-Schulobstprogramms in 2010 vor. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen steigen voraussichtlich noch in diesem Schuljahr aktiv in eine bessere Versorgung von Schulkindern mit Obst und Gemüse ein. Sachsen-Anhalt plant, im Herbst mit Beginn des neuen Schuljahres in das EU-Schulobstprogramm zu starten.
Dabei sollten die im Pilotprojekt Schulfrucht ermittelten Erfolgsfaktoren Beachtung finden (Abschlussbericht).
Langfristig wird sich diese Investition auszahlen: Das im Rahmen von Schulfruchtprogrammen vermittelte Ernährungswissen ist prägend für das Ernährungsverhalten der heutigen Kinder als Erwachsene. Insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung hat die Entscheidung „pro Schulfrucht“ eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung.
Stand in den Bundesländern
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Stand der Schulfrucht in den Bundesländern.

